Ergänzende Unterlagen: Datenexport und Workspace-Datenschutz. Maßgeblich ist die mit Deinem Unternehmen vereinbarte Fassung; Veröffentlichung allein ändert bestehende Verträge nicht.
Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls AVV mit Anlagen stellen wir Deinem Unternehmen vor Vertragsabschluss in speicherbarer Form zur Verfügung. Maßgeblich sind die im Auftrag bezeichneten Fassungen. Bestehende Kunden erhalten ihre vereinbarten Unterlagen weiterhin über hallo@kiimu.at; dort kannst Du die Standardunterlagen auch vorab anfordern.
1. Allgemeines
1.1 Vertragspartner
Dieser Vertrag wird abgeschlossen mit Mario Deubler, Einzelunternehmer, Schödlbergergasse 16/53, 1220 Wien, Österreich, UID ATU82976923, im Folgenden kurz „kiimu“ genannt. Er regelt die Zur-Verfügung-Stellung der Software kiimu in Form von Software-as-a-Service sowie die Erbringung damit verbundener Leistungen.
1.2 Gegenstand des Dienstes
kiimu ist ein Arbeitsbereich, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers Aufgaben in natürlicher Sprache beschreiben und von einem KI-Agenten ausführen lassen. Der Dienst umfasst insbesondere die Ausführung solcher Aufgaben mit sichtbaren Arbeitsschritten, das Speichern wiederkehrender Aufgaben als Agent, die Vergabe von Freigaben je Werkzeug, eine Ablage für Dokumente und Ergebnisse sowie die Anbindung an Dienste des Auftraggebers. Der jeweils geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der gebuchten Stufe.
1.3 Software-as-a-Service
kiimu wird als Software-as-a-Service betrieben. Die für den Auftrag eingesetzte Infrastruktur und deren Speicherregion ergeben sich aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Weitere Empfänger, Verarbeitungsorte und gegebenenfalls Drittlandübermittlungen, insbesondere bei Modellanfragen, Anmeldung und angebundenen Diensten, werden in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und den einschlägigen Datenschutzinformationen beschrieben. Für Endgeräte, Browser und Internetanbindung ist der Auftraggeber verantwortlich. Eine dauerhafte Überlassung der Software ist nicht Bestandteil des gehosteten Dienstes; Punkt 15 bleibt unberührt.
2. Geltung
2.1 Nur Unternehmer
Der Dienst und sämtliche Leistungen von kiimu richten sich ausschließlich an Unternehmer. Der Auftraggeber sichert zu, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. des jeweils anwendbaren nationalen Rechts) und nicht als Verbraucher abzuschließen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
2.2 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind das angenommene Angebot, die darin mit Datum oder Versionskennung bezeichnete Leistungsbeschreibung, eine gegebenenfalls ausdrücklich einbezogene Preisliste sowie die dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss bereitgestellte Fassung dieser Bedingungen. kiimu stellt diese Unterlagen so zur Verfügung, dass sie gespeichert und wiedergegeben werden können. Spätere Fassungen werden nicht allein durch Veröffentlichung Vertragsbestandteil; Änderungen richten sich nach Punkt 2.3.
Soweit kiimu personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO einschließlich der konkret ausgefüllten Anlagen zu Verarbeitung, Schutzmaßnahmen, weiteren Auftragsverarbeitern und Aufbewahrung. Diese Vereinbarung geht in datenschutzrechtlichen Fragen den übrigen Vertragsunterlagen vor. Eine Bestätigung des Beta-Hinweises durch einzelne Nutzer ersetzt den Abschluss nicht.
2.3 Künftige Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen, des vereinbarten Leistungsumfangs oder des Entgelts bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Schweigen oder weitere Nutzung allein gilt nicht als Zustimmung. Bereits vereinbarte, begrenzte technische Änderungsrechte, die Beta-Regelung nach Punkt 18.2 und zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt. Neue Vertragsfassungen gelten nicht rückwirkend.
2.4 Form von Zusatzvereinbarungen
Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift- oder Textform, die auch elektronisch erfolgen kann. Das gilt auch für ein Abweichen von diesem Formerfordernis.
2.5 Bedingungen des Auftraggebers
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige rechtsgestaltende Texte des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis von kiimu nur dann wirksam, wenn kiimu sie ausdrücklich und diese Texte bezeichnend annimmt. Andernfalls widerspricht kiimu ihrer Einbeziehung ausdrücklich. Die bloße Annahme inhaltlicher Vorgaben des Auftraggebers bewirkt keine Annahme seiner Rechtstexte.
2.6 Widersprüche
Individuell vereinbarte Abweichungen gehen vor. Im Übrigen gelten Angebot/Auftragsblatt, Leistungsbeschreibung, ausdrücklich einbezogene Preisliste und diese Bedingungen in dieser Reihenfolge. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung geht in datenschutzrechtlichen Fragen vor. Zwingende gesetzliche Datenschutz-, Rückgabe- und Wechselrechte bleiben unberührt.
2.7 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt den übrigen Vertrag bestehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Einschränkung wird nicht vereinbart.
3. Vertragsabschluss
3.1 Angebote
Angebote von kiimu — ob individuell oder in Form von Preislisten, Bestellstrecken oder Darstellungen auf der Website — sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Bindung des Auftraggebers
Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, ist er daran zwei Wochen ab Zugang bei kiimu gebunden.
3.3 Annahme
Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch kiimu zustande. Die Annahme erfolgt in Schrift- oder Textform, etwa durch Auftragsbestätigung oder E-Mail, oder dadurch, dass kiimu für den Auftraggeber erkennbar aufgrund des Auftrags tätig wird — insbesondere durch Freischaltung des Zugangs. Die bloße Bestätigung des Zugangs eines Auftrags ist noch keine Annahme.
3.4 Angaben des Auftraggebers
Vor Bereitstellung des Dienstes sind anzugeben oder werden erhoben: Firmenwortlaut, Rechtsform, Anschrift, UID-Nummer, Name und Kontaktdaten der vertretungsbefugten und der operativ zuständigen Personen, Rechnungs- und Zahlungsdaten sowie die zur Einrichtung der Nutzerzugänge erforderlichen Daten. Alle Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen; kiimu darf entsprechende Nachweise verlangen.
3.5 Zugang von Erklärungen
Für den Zugang von Erklärungen gelten die gesetzlichen Regeln. Die Parteien verwenden die im Auftrag bezeichneten Kontaktadressen und teilen Änderungen unverzüglich mit. Eine bloße Versandbestätigung beweist nicht den Zugang. Für ausdrücklich vereinbarte Supportzeiten gilt die Ortszeit Wien einschließlich Sommerzeit; sie verändern gesetzliche Zugangs- oder Meldevorschriften nicht.
4. Leistungsumfang
4.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von kiimu in Wien.
4.2 Umfang
Der geschuldete Umfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot und der darin bezeichneten Leistungsbeschreibung. Diese benennt insbesondere Betriebsart, enthaltene Funktionen, Nutzungsgrenzen, aktivierte Anbindungen sowie Export und Beendigung. Allgemeine Darstellungen auf der Website oder in Präsentationen werden nur durch ausdrückliche Einbeziehung zum Vertragsbestandteil. Individuelle Änderungen des Auftrags bedürfen einer Vereinbarung; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4.3 Fachgerechte Leistung
Soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet kiimu eine fachgerechte Ausführung nach dem Stand zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Innerhalb der Leistungsbeschreibung hat kiimu Gestaltungsfreiheit, sofern mehrere fachgerechte Ausführungsmöglichkeiten bestehen.
4.4 Weiterentwicklung und austauschbare Leistungen
Der Dienst wird laufend technisch und inhaltlich weiterentwickelt. kiimu ist berechtigt, neue Funktionen einzuführen sowie bestehende zu verändern oder einzustellen und Leistungen durch gleichwertige zu ersetzen, sofern dies mit den Zielen des Auftrags im Einklang steht, der technischen Weiterentwicklung dient oder aus gesetzlichen oder regulatorischen Gründen erforderlich ist und die wesentlichen Kernfunktionen nicht beeinträchtigt werden. Über wesentliche Änderungen oder Einstellungen wird der Auftraggeber zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert; Punkt 2.3 bleibt unberührt.
4.5 Eingesetzte Modelle und Vorleistungen Dritter
kiimu darf die vereinbarten Leistungen unter Einsatz der in den Vertragsunterlagen beschriebenen Infrastruktur und Modelle erbringen. Die Leistungsbeschreibung benennt den vereinbarten Modellzugang; die Auftragsverarbeitungsvereinbarung regelt die genehmigten Verarbeitungsketten, Orte und weiteren Auftragsverarbeiter einschließlich etwaiger Inferenzrouter und nachgelagerter Anbieter. Ein Wechsel zu einem gleichwertigen Modell ist nur im Rahmen von Punkt 4.4 und unter Einhaltung der Informations-, Genehmigungs- und Übermittlungsregelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung zulässig. Eine allgemeine technische Austauschbefugnis ersetzt diese Anforderungen nicht.
4.6 Vom Auftraggeber angebundene Dienste
Der Auftraggeber entscheidet über die von ihm unmittelbar ausgewählten und vertraglich gebundenen externen Dienste sowie die dafür bereitgestellten Konten und Inhalte. Er trägt die Verantwortung für deren zulässige Nutzung in seinem Verantwortungsbereich. kiimu verantwortet die ordnungsgemäße Bereitstellung der eigenen Anbindung und die Verarbeitung im Rahmen der vereinbarten Weisungen. Für von kiimu eingeschaltete weitere Auftragsverarbeiter gelten die Auftragsverarbeitungsvereinbarung und die gesetzlichen Pflichten. Eine Verbindung zu einem externen Dienst erlaubt keine Übermittlung außerhalb der vereinbarten Zwecke und Berechtigungen.
4.7 Teilleistungen, Termine und Fristen
Bei teilbaren Leistungen ist kiimu zu Teilleistungen berechtigt. Von kiimu genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.8 Unvorhersehbare Ereignisse
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse — insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers sowie für kiimu unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei kiimu oder seinen Auftragnehmern — verlängern Fristen und verschieben Termine um ihre Dauer zuzüglich der Dauer der notwendigen organisatorischen Maßnahmen. kiimu setzt den Auftraggeber davon in Textform in Kenntnis.
4.9 Referenznennung
kiimu ist vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs in Textform berechtigt, Namen und Logo des Auftraggebers sowie eine allgemeine Projektbeschreibung als Referenz zu verwenden, ohne dass dafür ein Entgelt zusteht. Unterliegt der Auftraggeber einer gesetzlichen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht, bedarf jede Referenznennung seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Inhalte aus dem Arbeitsbereich des Auftraggebers werden nie als Referenz verwendet.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
5.1 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat kiimu unverzüglich und ohne Aufforderung alle Informationen mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Benennung eines Ansprechpartners, die Beistellung notwendiger Unterlagen und Zugänge, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Freigabe von Teilleistungen. Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen selbst auf Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen und die Systemvoraussetzungen einzuhalten.
5.2 Zugangsdaten
Der Auftraggeber hat die Zugangsdaten seiner Nutzer geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und kiimu einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich zu melden. Er ist dafür verantwortlich, Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter zu entziehen und die Freigaben seiner Agenten auf das erforderliche Maß zu beschränken.
5.3 Folgen unterlassener Mitwirkung
Der Auftraggeber haftet für Schäden und Mehraufwand aus mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung. Kann kiimu deshalb die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbringen, ist kiimu unbeschadet anderer Rechte berechtigt, die Ausführung zu unterbrechen, andere Aufträge vorzuziehen und erst nach deren Abschluss fortzusetzen; alle Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.
5.4 Rechte Dritter
Der Auftraggeber verantwortet die von ihm bereitgestellten Inhalte und Nutzungsrechte in seinem Bereich. Verletzt er diese Pflichten schuldhaft und wird kiimu deshalb berechtigt von Dritten in Anspruch genommen, ersetzt er die dadurch erforderlichen, angemessenen Kosten und Schäden im Umfang seiner gesetzlichen Verantwortlichkeit. Ein Mitverschulden von kiimu ist zu berücksichtigen. kiimu informiert den Auftraggeber unverzüglich, ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Abwehr und erkennt keine Forderung zu seinen Lasten ohne Abstimmung an, soweit keine zwingende Pflicht oder unaufschiebbare Maßnahme entgegensteht. Bei konkreten Anhaltspunkten einer Rechtsverletzung darf kiimu die betroffenen Inhalte verhältnismäßig sperren und informiert über Grund und Umfang. Eigene Pflichten von kiimu und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5.5 Umfang der Prüfpflichten
kiimu hat die Leistungen so zu erbringen, dass sie nicht an sich rechtswidrig sind. kiimu trifft jedoch keine Verpflichtung, die Ergebnisse auf eine Verletzung von Rechten Dritter oder auf Rechtsverletzungen zu prüfen, die durch die vom Auftraggeber geplante Verwendung entstehen. Diese Prüfungen — insbesondere in wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht — hat der Auftraggeber selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
6. Rechte an den Leistungen
6.1 Rechte von kiimu
Alle Rechte an der Software und den von kiimu erbrachten Leistungen stehen kiimu bzw. seinen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrages und nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst im eigenen Unternehmen bestimmungsgemäß zu nutzen.
6.2 Daten und Ergebnisse des Auftraggebers
An den Daten, die der Auftraggeber in den Dienst einbringt, sowie an den damit erzeugten Ergebnissen erwirbt kiimu keine Rechte. Sie bleiben dem Auftraggeber zugeordnet. kiimu verarbeitet sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und nach Maßgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Eine Nutzung dieser Daten zum Training von Modellen findet nicht statt.
6.3 Anregungen
Soweit Anregungen des Auftraggebers in die Weiterentwicklung des Dienstes einfließen, überträgt der Auftraggeber damit verbundene Rechte umfassend, aber nicht ausschließlich an kiimu, damit das Ergebnis allen Kunden zur Verfügung gestellt werden kann. Punkt 6.2 bleibt unberührt.
6.4 Rechte Dritter und Open Source
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen auf Werken und Leistungen Dritter mit unterschiedlichen Lizenzbedingungen aufbauen, und hat diese einzuhalten. Soweit kiimu Komponenten verwendet, deren Open-Source-Lizenzbedingungen die Offenlegung unmittelbar darauf aufbauender Bestandteile verlangen, ist kiimu berechtigt, ausschließlich diese Bestandteile zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung erstreckt sich nie auf Daten, Inhalte, Konfigurationen, Anweisungen, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten des Auftraggebers.
7. Zulässige Nutzung
7.1 Bestimmungsgemäße Nutzung
Die Nutzung des Dienstes ist ausschließlich zu Zwecken zulässig, die im Rahmen einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Untersagt sind insbesondere die Überlassung der Zugänge an unbefugte Dritte, die Nutzung für gesetzeswidrige Zwecke, das Versenden unerbetener Werbung sowie Handlungen, die den Betrieb des Dienstes oder der zugrundeliegenden Infrastruktur stören.
7.2 Nutzer und Stufen
Soweit das Entgelt je Person bemessen ist, ist für jede natürliche Person, die den Dienst nutzt, ein Zugang zu erwerben. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig.
7.3 Kontrolle
kiimu ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren. Dabei werden ausschließlich die dafür erforderlichen Metadaten verarbeitet, insbesondere Benutzerkennungen sowie Anmelde- und Zugriffsprotokolle. Nicht verarbeitet werden zu diesem Zweck Passwörter sowie Inhaltsdaten, insbesondere Dokumente, Gesprächsinhalte, Anweisungen und Ergebnisse. Die Verarbeitung erfolgt insoweit in eigener Verantwortlichkeit von kiimu auf Grundlage des berechtigten Interesses an der Missbrauchskontrolle (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und ist von der Auftragsverarbeitung getrennt.
8. Einsatz von KI
8.1 Ergebnisse sind zu prüfen
Der Dienst erzeugt Ergebnisse mit Hilfe von Sprachmodellen. Solche Ergebnisse können unvollständig oder unzutreffend sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ergebnisse vor einer Verwendung — insbesondere vor einer Weitergabe an Dritte oder einer Entscheidung auf ihrer Grundlage — auf Richtigkeit und Eignung zu prüfen. kiimu schuldet die fachgerechte Bereitstellung des Dienstes nach Punkt 4.3, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner Ergebnisse.
8.2 Keine ausschließlich automatisierte Entscheidung
Der Dienst ist nicht dazu bestimmt, ausschließlich automatisiert Entscheidungen zu treffen, die gegenüber betroffenen Personen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen (Art. 22 DSGVO). Setzt der Auftraggeber den Dienst dennoch so ein, ist er als Verantwortlicher dafür verantwortlich, die Voraussetzungen des Art. 22 DSGVO einzuhalten, insbesondere eine zulässige Rechtsgrundlage sicherzustellen und ein angemessenes Maß menschlichen Eingreifens vorzusehen.
8.3 Verantwortung für Anweisungen und Freigaben
Der Auftraggeber ist für die von ihm erteilten Anweisungen, die gespeicherten Agenten, die vergebenen Freigaben und die daraus erzeugten oder versendeten Inhalte verantwortlich. Das gilt insbesondere für Agenten, die Nachrichten versenden oder auf angebundene Dienste zugreifen dürfen. Für Ansprüche Dritter, die aus solchen vom Auftraggeber zu vertretenden Inhalten resultieren, hält der Auftraggeber kiimu schad- und klaglos. Die Haftung von kiimu nach Punkt 17 bleibt unberührt.
8.4 Rollen nach der KI-Verordnung
kiimu ist Anbieter, der Auftraggeber Betreiber des KI-Systems im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689. kiimu stellt den Dienst so bereit, dass natürliche Personen, die mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden können, soweit sich dies nicht bereits aus den Umständen ergibt (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die nach Art. 50 KI-VO erforderlichen Hinweise gegenüber den von ihm erreichten Personen tatsächlich zu erteilen. Die jeweiligen aufsichts- und produktbezogenen Pflichten von Anbieter und Betreiber bleiben unberührt.
8.5 Sensible Daten und regulierte Berufe
Der Auftraggeber entscheidet, welche Informationen er in den Dienst einbringt, und hat bei sensiblen Abläufen geeignete Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen. Setzt der Auftraggeber den Dienst in einem Bereich ein, der besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegt — etwa als Rechtsanwalt, Arzt oder Steuerberater —, ist er selbst dafür verantwortlich, die Zulässigkeit des Einsatzes nach den für ihn geltenden berufs- und strafrechtlichen Vorschriften zu prüfen und sicherzustellen. kiimu verpflichtet die mit den Daten befassten Personen zur Verschwiegenheit.
9. Verfügbarkeit
9.1 Zugesagte Verfügbarkeit
kiimu schuldet für den entgeltlich gebuchten Dienst eine Verfügbarkeit von 99 %, bezogen auf das Kalenderjahr.
9.2 Zulässige Nichtverfügbarkeit
Als zulässige Nichtverfügbarkeit gelten geplante Wartungsarbeiten, die mindestens fünf Werktage im Voraus in Textform angekündigt wurden; ihre Gesamtdauer darf vier Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Ebenfalls zulässig sind Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb der zumutbaren Kontrolle von kiimu, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen und Arbeitskampfmaßnahmen, sowie Ausfälle der vom Auftraggeber beigestellten oder angebundenen Infrastruktur und allgemeine Störungen des öffentlichen Internets. Ausfälle von Dienstleistern, die kiimu zur Erbringung der Kernfunktionen einsetzt — insbesondere Hosting und Modellanbieter —, gelten nicht als zulässige Nichtverfügbarkeit, soweit kiimu deren Auswahl oder Steuerung zu vertreten hat.
9.3 Berechnung und Gutschrift
Basis der Berechnung ist die Gesamtzeit abzüglich der zulässigen Nichtverfügbarkeit. Unterschreitet die tatsächliche die zugesagte Verfügbarkeit, kann der Auftraggeber eine Gutschrift in Höhe des doppelten Prozentbetrags der Unterschreitung verlangen, die von der monatlichen Grundgebühr in Abzug gebracht wird. Der Anspruch ist bei sonstigem Verfall binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Unterschreitung in Textform geltend zu machen. Eine andere Verwendung der Gutschrift ist ausgeschlossen.
9.4 Außerordentliche Wartung
In dringenden Fällen — insbesondere zur Fehlerbehebung oder zur Abwehr akut drohender Angriffe — sind Eingriffe auch ohne vorherige Ankündigung zulässig.
10. Support und Wartung
10.1 Umfang
Der Support-Umfang richtet sich nach der gebuchten Stufe. Nicht umfasst sind Schulungen, also umfangreichere oder wiederkehrende Erklärungen aufgrund von Wissensdefiziten, sowie individuelle Beratung; beides kann gesondert beauftragt werden. Für vom Auftraggeber angebundene Dienste Dritter wird kein Support geleistet.
10.2 Kontakt und Zeiten
Supportzeiten sind Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr Ortszeit Wien, ausgenommen österreichische Feiertage. Während der ausdrücklich vereinbarten Beta gelten die besonderen Regeln nach Punkt 18 zu fehlenden festen Reaktionsfristen.
10.3 Fehlerklassen
Klasse 1: Die Nutzung des Dienstes ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Klasse 2: Die zweckmäßige Nutzung ist ernstlich eingeschränkt, eine Weiterverwendung aber möglich. Klasse 3: Die zweckmäßige Nutzung ist leicht eingeschränkt. Klasse 4: Der Fehler hat keinen oder nur unerheblichen Einfluss auf Funktionalität und Sicherheit.
10.4 Meldung und Reaktionszeit
Fehler sind kiimu unverzüglich in Textform zu melden. Die Meldung hat eine nachvollziehbare Beschreibung, den Zeitpunkt des Auftretens, die betroffenen Funktionen und, soweit möglich, eine Bildschirmaufnahme zu enthalten. Als angemessene Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehlerbehebung gelten, bezogen auf die Servicezeiten, 24 Stunden bei Klasse 1, 72 Stunden bei Klasse 2, vier Wochen bei Klasse 3 und acht Wochen bei Klasse 4. Die Behebung erfolgt mit der Fehlerklasse angemessenen Ressourcen und wird ohne unnötigen Aufschub fortgesetzt.
11. Datenschutz
11.1 Auftragsverarbeitung
Personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet kiimu im Auftrag ausschließlich nach der vor Verarbeitungsbeginn abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung und den dokumentierten Weisungen. Dies gilt auch während eines unentgeltlichen Beta-Betriebs. Erforderliche Schutzmaßnahmen, Melde-, Unterstützungs-, Rückgabe- und Löschungspflichten werden durch die Beta-Regelungen nicht eingeschränkt.
11.2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher dafür verantwortlich, die von der Verarbeitung betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren, einschließlich Hinweisen auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, die eingesetzten Auftragsverarbeiter, etwaige Übermittlungen in Drittländer sowie die Speicherdauer. Er stellt sicher, dass für die von ihm eingebrachten Daten eine Rechtsgrundlage besteht.
11.3 Verarbeitung als Verantwortlicher
Für die Verarbeitung von Bestands- und Rechnungsdaten sowie für die Missbrauchskontrolle nach Punkt 7.3 ist kiimu selbst Verantwortlicher. Einzelheiten dazu stehen in der Datenschutzerklärung.
12. Entgelt
12.1 Preise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste bzw. des Angebots. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das Entgelt wird, soweit nicht anders vereinbart, je Person und Abrechnungszeitraum im Voraus verrechnet.
12.2 Enthaltener Nutzungsumfang
Der im Entgelt enthaltene Nutzungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem Angebot. Bei dauerhaft höherem Bedarf weist kiimu den Auftraggeber darauf hin. Ein erhöhtes Kontingent oder ein zusätzliches Entgelt gilt erst nach gesonderter Vereinbarung.
12.3 Guthaben
Soweit Leistungen über Guthaben (Credits) abgerechnet werden, ist dieses innerhalb von 24 Monaten ab Kauf zu verbrauchen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt nicht genutztes Guthaben ersatzlos. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
12.4 Zusatz- und Teilleistungen
Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert verrechnet. kiimu ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
12.5 Preisanpassung
Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung ist kiimu berechtigt, das Entgelt einmal jährlich angemessen unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex anzupassen. Darüber hinaus ist eine angemessene Anpassung zulässig, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von kiimu beeinflussbar ist; die Kostenerhöhung ist nachzuweisen und die fehlende Beeinflussbarkeit glaubhaft zu machen. Eine Anpassung wird mindestens einen Monat im Voraus in Textform angekündigt; dem Auftraggeber steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein Sonderkündigungsrecht zu.
12.6 Rücktritt des Auftraggebers
Tritt der Auftraggeber ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von kiimu von einem gesondert beauftragten Projekt ganz oder teilweise zurück, gebührt kiimu dennoch das vereinbarte Entgelt; kiimu muss sich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn kiimu aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund zurücktritt. Das Kündigungsrecht nach Punkt 14 bleibt unberührt.
13. Zahlung
13.1 Fälligkeit
Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei Abschluss über die Website ist das Entgelt mit Auftragserteilung zu zahlen. Die Zahlung erfolgt über die von kiimu angebotenen Zahlungsmittel; Barzahlung ist ausgeschlossen.
13.2 Vorauszahlung
kiimu ist berechtigt, bei Neukunden, bei Anzeichen wirtschaftlicher Schwierigkeiten sowie nach vorangegangenem Zahlungsverzug Vorauszahlung in Höhe der als Nächstes zu erbringenden Leistungen zu verlangen.
13.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Rückgabe- und Wechselrechte nach Punkt 14.3 werden durch einen Zahlungsstreit nicht aufgehoben.
13.4 Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Der Auftraggeber hat die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen.
13.5 Fortgesetzter Verzug
Nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist ist kiimu berechtigt, den Zugang zum Dienst bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung mit erneuter Nachfrist von mindestens 14 Tagen ist kiimu berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen. Die Sperre wird mindestens sieben Tage im Voraus angekündigt; Punkt 14.3 (Datenexport) gilt auch in diesem Fall.
14. Laufzeit und Beendigung
14.1 Laufzeit und Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Ist eine befristete Laufzeit mit automatischer Verlängerung vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Periode, sofern er nicht mit der vereinbarten, mangels Regelung einmonatigen, Frist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
14.2 Beendigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für kiimu insbesondere vor bei erheblichen Verstößen gegen Punkt 7, bei Überlassung der Zugänge an unbefugte Dritte, bei Nutzung des Dienstes für gesetzeswidrige Zwecke, bei Störung des Betriebs sowie bei fortgesetztem Zahlungsverzug nach Punkt 13.5.
14.3 Datenexport nach Vertragsende
14.3.1 Auftrag und Wahl des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann in Textform an hallo@kiimu.at die Übernahme seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu einem anderen Anbieter, auf eigene Infrastruktur oder deren Löschung bei Beendigung verlangen. kiimu prüft die Berechtigung der anweisenden und empfangenden Personen und bestätigt den Ablauf samt Fristen und bekannten technischen Grenzen in Textform. Ein einzelnes Mitglied ist nicht allein aufgrund seines Zugangs zum Empfang sämtlicher personenbezogener Inhalte berechtigt.
14.3.2 Durchführung und Abruf. kiimu stellt die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten exportierbaren Daten einschließlich kundenbezogener Metadaten in dokumentierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten über einen gesicherten Übertragungsweg bereit. Dies kann als betreuter Export mit befristetem Download erfolgen; ein besonderer Exportzugang innerhalb der Anwendung ist nicht geschuldet. Die Bereitstellung erfolgt ohne unangemessene Verzögerung. Bei einer gewöhnlichen Vertragsbeendigung bleibt der Abruf mindestens 30 Kalendertage ab Vertragsende möglich; wird der vollständige Export erst später bereitgestellt, beginnt die 30-tägige Abruffrist erst mit dessen nachweislicher Bereitstellung und Mitteilung. Bei einem Anbieterwechsel beginnt die Abruffrist frühestens nach Ende der vereinbarten Übergangsphase. Längere zwingende Fristen bleiben unberührt. Während der Abruffrist werden die Daten geschützt aufbewahrt und nicht vorzeitig gelöscht; die reguläre Nutzung endet nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
14.3.3 Anbieterwechsel. Soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 anwendbar ist, richten sich Wechsel und Vertragsende vorrangig nach diesem Absatz. kiimu vereinbart für die Einleitung des Wechsels keine längere Vorankündigungsfrist als einen Monat ab Zugang des Wechselwunsches; eine nach Angebot oder Punkt 18 kürzere Frist gilt weiter. Die anschließende Übergangsphase dauert höchstens 30 Kalendertage. kiimu unterstützt den Auftraggeber und von ihm berechtigte Dritte angemessen, stellt erforderliche Informationen und anwendbare Schnittstellen bereit, unterstützt die Ausstiegsplanung und erhält während der Übergangsphase die vertraglich geschuldeten Funktionen mit angemessener Sorgfalt und Sicherheit aufrecht. Bekannte Risiken und Grenzen werden offengelegt. Der Vertrag endet bei erfolgreichem Abschluss des Wechsels; kiimu bestätigt dies. Wählt der Auftraggeber ausschließlich Löschung, endet er nach Ablauf der hierfür maßgeblichen Vorankündigungsfrist. Dies geht entgegenstehenden allgemeinen Verlängerungs- oder Kündigungsregeln vor.
Ist die 30-tägige Übergangsphase technisch nicht durchführbar, informiert kiimu innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang des Wechselwunsches mit konkreter Begründung und Angabe einer erforderlichen alternativen Übergangsphase von höchstens sieben Monaten. Der Auftraggeber kann die Übergangsphase einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern. Zwingende Anforderungen an Fortführung und Sicherheit bleiben bestehen. Nach Ende der Übergangsphase steht eine zusätzliche Abruffrist von mindestens 30 Kalendertagen nach Absatz 14.3.2 zur Verfügung.
14.3.4 Umfang, Ausnahmen und Kosten. Die Leistungsbeschreibung und das aktuelle Formatverzeichnis beschreiben vollständig die exportierbaren Datenkategorien, Formate, Strukturen und erforderlichen Zuordnungen sowie konkret begründete Ausnahmen. Fremde Kundendaten, Zugangstoken und geschützte interne Bestandteile werden nicht herausgegeben; Ausnahmen dürfen die Übernahme der exportierbaren Kundendaten nicht vereiteln oder verzögern. Für den Standardexport und die geschuldete Wechselunterstützung erhebt kiimu kein zusätzliches Wechselentgelt. Zusätzliche Beratungs- oder Anpassungsleistungen setzen einen gesonderten Auftrag voraus und dürfen nicht Bedingung für die geschuldete Rückgabe sein. Eine identische Ausführung durch andere Modelle oder Fremdsoftware wird nicht zugesagt; zwingende Interoperabilitätspflichten bleiben unberührt.
14.3.5 Löschung und Sperren. Nach Ablauf der Abruffrist und, bei einem Wechsel, nach dessen erfolgreichem Abschluss löscht kiimu die betroffenen Daten und Kopien nach dem vereinbarten Löschverfahren, soweit keine zulässige Verlängerung oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Bei personenbezogenen Daten wird die Wahl des Auftraggebers zwischen Rückgabe und Löschung nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung beachtet. Eine zulässige ausdrückliche Weisung zur früheren Löschung bleibt möglich. Eine Zugangssperre oder ein Zahlungsverzug beseitigt die Rückgabe- und Wechselrechte nicht. Bei einer sicherheitsbedingten Sperre stellt kiimu einen geeigneten alternativen sicheren Übertragungsweg bereit.
15. Selbst-Hosten
Ein Betrieb auf eigener Infrastruktur ist nur Gegenstand des Vertrags, wenn er ausdrücklich vereinbart wird. Nutzungsrechte an der Software ergeben sich in diesem Fall aus der konkret bezeichneten Lizenz oder gesonderten Nutzungsvereinbarung. Eine allgemeine Zusage, die Software stehe unter einer Open-Source-Lizenz zur Verfügung, ist mit diesen Bedingungen nicht verbunden.
Verantwortlichkeiten für Hosting, Aktualisierung, Sicherung, Modellzugänge, Support und gegebenenfalls Auftragsverarbeitung werden im Angebot festgelegt. Soweit der Auftraggeber den Betrieb selbst übernimmt, schuldet kiimu dafür ohne gesonderte Vereinbarung keine Hosting-, Wartungs- oder Verfügbarkeitsleistung.
16. Vertraulichkeit
16.1 Geschäftsgeheimnisse
Jede Partei kann der anderen Geschäftsgeheimnisse offenlegen. Als Geschäftsgeheimnisse gelten insbesondere Geschäftsideen und -strategien sowie die Details der geschlossenen Verträge; auf Seiten von kiimu zusätzlich Architektur, Quellcode und sicherheitsrelevante Angaben zum Dienst, auf Seiten des Auftraggebers die von ihm eingebrachten Daten und Ergebnisse. Die empfangende Partei stellt die Geheimhaltung durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicher und nutzt die Informationen nur im vereinbarten Umfang.
16.2 Dauer und Ausnahmen
Diese Verpflichtungen gelten für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus, solange und soweit die Information ein Geschäftsgeheimnis darstellt. Keine unzulässige Offenlegung liegt vor, soweit Informationen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder zur Aufdeckung rechtswidrigen Verhaltens offengelegt werden müssen, ebenso bei Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt sind oder unabhängig entwickelt wurden.
16.3 Kein Abwerbeverbot
Ein vertragliches Abwerbeverbot ist nicht vereinbart. Vertraulichkeits- und gesetzliche Pflichten bleiben bestehen.
17. Gewährleistung und Haftung
17.1 Gewährleistung
kiimu gewährleistet, dass der Dienst während der Vertragslaufzeit der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Mängel werden nach Maßgabe der Punkte 9 und 10 behoben. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt im Übrigen unberührt.
17.2 Rügepflicht
Der Auftraggeber informiert kiimu über erkannte Mängel möglichst zeitnah und beschreibt Fehlerbild, Zeitpunkt und Rahmenbedingungen, soweit dies zumutbar ist. Er ermöglicht die erforderliche Untersuchung und Behebung. Diese Mitwirkungspflicht begründet keine zusätzliche vertragliche Ausschlussfrist von acht Tagen; gesetzliche Rechte und gegebenenfalls anwendbare gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
17.3 Haftungsmaßstab
kiimu haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — haftet kiimu für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
17.4 Haftungshöchstbetrag
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf das vom Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettoentgelt begrenzt.
17.5 Zwingende Haftung
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO; der Innenausgleich der Parteien nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO bleibt unberührt.
17.6 Leistungen Dritter
Für Ausfälle eines vom Auftraggeber unmittelbar ausgewählten und bereitgestellten externen Dienstes haftet kiimu nur, soweit kiimu nach Punkt 17 dafür einzustehen hat. Die Haftung für eigene Auswahl-, Integrations-, Sicherheits- und sonstige Vertragspflichten bleibt bestehen. Für von kiimu zur Erfüllung eigener Pflichten eingesetzte Personen und weitere Auftragsverarbeiter gelten die gesetzlichen Zurechnungsregeln sowie die Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Eine Weisung des Auftraggebers schließt diese Verantwortung nicht pauschal aus.
17.7 Unentgeltliche Leistungen
Für unentgeltlich und ohne gesonderten Auftrag erbrachte Zusatzleistungen haftet kiimu nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
17.8 Verfügbarkeit
Die Haftung für die Nichteinhaltung der zugesagten Verfügbarkeit ist, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf die Gutschrift nach Punkt 9.3 beschränkt.
17.9 Nachfrist
Soweit eine gesetzliche Anspruchsvoraussetzung eine Nachfrist verlangt, setzt der Auftraggeber eine nach Art und Dringlichkeit angemessene Frist. Es besteht keine allgemeine vertragliche Mindestfrist von vierzehn Tagen für sämtliche Ansprüche. Fälle, in denen eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist, dringende Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie die Auflösung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
17.10 Keine Schutzwirkung zugunsten Dritter
Der Vertrag begründet keine zusätzlichen vertraglichen Leistungsansprüche Dritter. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere Rechte betroffener Personen nach der DSGVO, werden dadurch nicht eingeschränkt.
18. Beta- und Pilotbetrieb
18.1 Kennzeichnung
Die Begriffe „Beta“, „Pilot“, „Testbetrieb“ und „Erprobung“ bezeichnen in diesen Bedingungen dieselbe vorläufige Betriebsart vor dem vereinbarten Regelbetrieb. Die folgenden Bestimmungen gelten für solche Einsätze unabhängig davon, ob ein Entgelt vereinbart ist. Betriebsart, Zeitraum, Umfang und Entgelt werden vor Beginn im Angebot oder einer Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart; ein gesonderter Pilotvertrag ist dafür nicht erforderlich. Ein vorhandener Vertrag wird nicht allein durch eine nachträgliche Kennzeichnung geändert.
Die Anwendung informiert die Nutzer zusätzlich beim Zugang und dauerhaft sichtbar über den Beta-Zustand. Dieser Nutzerhinweis ersetzt weder den Vertragsschluss durch den Auftraggeber noch eine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung und ändert die vereinbarten Bedingungen nicht.
18.2 Abweichungen vom Regelbetrieb
Während des ausdrücklich vereinbarten Beta-Betriebs finden Punkt 9 und die festen Reaktionszeiten nach Punkt 10.4 keine Anwendung; kiimu bemüht sich nach besten Kräften um Verfügbarkeit und Fehlerbehebung. Auch wesentliche Funktionen können während der Erprobung geändert oder eingestellt werden. kiimu informiert hierüber rechtzeitig; bei einer wesentlichen Einschränkung kann der Auftraggeber den betroffenen Dienst ohne zusätzliches Beendigungsentgelt beenden und seine Daten nach Punkt 14.3 übernehmen.
Die Beta ist kein vertraglich zugesagtes Archiv oder Sicherungssystem. Der Auftraggeber hält erforderliche Originale unabhängig vom Dienst vor. Die nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschuldeten Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
Ein geplantes Zurücksetzen mit Löschung gespeicherter Kundendaten wird mindestens fünf Werktage vorher in Textform angekündigt. Die Ankündigung bezeichnet Umfang, Zeitpunkt und Rückgabeweg. Die Löschung setzt eine konkrete dokumentierte Weisung eines hierzu berechtigten Vertreters des Auftraggebers und zuvor eine gesicherte Übernahme der betroffenen Daten voraus, es sei denn, der Auftraggeber weist rechtlich zulässig ausdrücklich die Löschung ohne Rückgabe an. Ein Beta-Hinweis oder bloßes Schweigen ist keine solche Weisung. Bestehende Abruf- und Wechselfristen bleiben bestehen. Unaufschiebbare gesetzlich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen bleiben zulässig und sind zu dokumentieren und unverzüglich mitzuteilen.
18.3 Fehlerdiagnose
Soweit dies für die Erbringung des vereinbarten Dienstes, die Bearbeitung einer Supportanfrage oder die Behebung eines konkreten Fehlers erforderlich ist, können besonders berechtigte Personen von kiimu Protokolle und Ablaufaufzeichnungen einsehen. Diese können Anweisungen, Arbeitsschritte, Dokumentauszüge und Ergebnisse enthalten. Der Zugriff erfolgt zweckgebunden, auf das erforderliche Maß beschränkt und nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Eine Verwendung personenbezogener Kundeninhalte für allgemeine Produktentwicklung oder Modelltraining ist davon nicht umfasst. Punkt 16 bleibt unberührt.
18.4 Entgelt und Haftung
18.4.1 Entgelt. Für Beta und Pilot gilt ausschließlich das ausdrücklich vereinbarte Entgelt. Eine unentgeltliche Erprobung wird nicht ohne gesonderte Zustimmung entgeltlich. Vereinbarte Erfolgs- oder Abnahmebedingungen für die Entstehung des Entgelts bleiben bestehen.
18.4.2 Haftungsmaßstab. kiimu haftet unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet kiimu nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des vereinbarten Auftrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18.4.3 Haftungshöchstbetrag. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Punkt 18.4.2 ist für sämtliche Schadensfälle aus dem im Angebot abgegrenzten Beta-/Pilotauftrag insgesamt auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: den im Angebot ausdrücklich bezifferten Netto-Gesamtauftragswert für diesen Zeitraum oder EUR 1.000. Künftige, noch nicht beauftragte Folgeabonnements zählen nicht zum Auftragswert. Eine ausgebliebene Abnahme, noch nicht erfolgte Zahlung oder Unentgeltlichkeit setzt den Mindestbetrag nicht auf null herab. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Fälle nach Punkt 18.4.5 gilt dieser Haftungshöchstbetrag nicht.
18.4.4 Folgeschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung und sonstige mittelbare Folgeschäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit solche Schäden gerade zu den vertragstypischen, vorhersehbaren Folgen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nach Punkt 18.4.2 gehören; in diesem Fall gilt Punkt 18.4.3. Kosten einer notwendigen Wiederherstellung von Daten werden nicht allein durch ihre Bezeichnung als Folgeschaden ausgeschlossen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen nach Punkt 18.4.5 gilt dieser Ausschluss nicht.
18.4.5 Ausnahmen und Vorrang. Die vorstehenden Grenzen und Ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht, gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO oder für sonstige gesetzlich nicht beschränkbare Ansprüche. Der gesetzliche Innenausgleich nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO bleibt unberührt. Gesetzliche Gewährleistungsrechte sowie vereinbarte Datenschutz-, Sicherheits-, Rückgabe- und Löschungspflichten werden nicht aufgehoben. Für Beta und Pilot ersetzt Punkt 18.4 die Haftungsmaßstäbe und Haftungshöchstbeträge nach 17.3, 17.4 und 17.7; Punkt 17.8 findet keine Anwendung. Entgegenstehende allgemeine Haftungsausschlüsse gehen dieser Regelung nicht vor. Die AVV und zwingendes Recht bleiben vorrangig.
18.5 Ende des Beta-Betriebs
Beginn und Enddatum der Erprobung werden je Auftrag individuell im Angebot oder Auftragsblatt vereinbart. Die Beta endet mit dem vereinbarten Enddatum; eine Verlängerung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Während der Beta kann der Auftraggeber mit einer Frist von einer Woche in Textform kündigen; kiimu kann einen unentgeltlichen Beta-Betrieb mit derselben Frist beenden. Ein Übergang in den Regelbetrieb oder eine entgeltliche Fortsetzung setzt eine ausdrückliche Vereinbarung über Umfang, Entgelt und Betriebsbedingungen voraus. Eine Mitteilung oder ein Hinweis in der Anwendung genügt hierfür nicht. Bei Beendigung bleiben Punkt 14.3 und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung anwendbar.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und kiimu ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat, sowie unmittelbar geltendes Unionsrecht — insbesondere DSGVO und KI-VO — bleiben unberührt.
19.2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Wien vereinbart. kiimu ist daneben berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
19.3 Übertragung
Der Auftraggeber kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von kiimu übertragen. kiimu ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder der Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
19.4 Textform
Wo diese Bedingungen Textform verlangen, genügt E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene Adresse der jeweils anderen Partei. Für kiimu ist das hallo@kiimu.at.